Energieversorgung

 

Die Energiewirtschaft verkörpert gegenwärtig einen der am stärksten wachsenden Wirtschaftszweige in Deutschland. Auch zukünftig ist angesichts des politischen Willens, die Energiewende nachhaltig voranzutreiben und den Energieanteil aus regenerativen Quellen deutlich zu steigern, keine gegenläufige Entwicklung zu erwarten. Parallel zu diesem Wirtschaftswachstum mehren sich die energie- und steuerrechtlichen Anforderungen für alle Marktbeteiligten.

In Abhängigkeit der jeweiligen Rolle werden sowohl Energieversorger in privater und kommunaler Hand, als auch Netzbetreiber, Händler oder private Energieproduzenten mit komplexen Themen, wie Unbundling, Deregulierung oder energierechtlichen Fördergesetzen konfrontiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft stehen in einem ständigen Wandel, um sich den schnelllebigen Technikfortschritten anzupassen. Dies stellt die Administration der Beteiligten und deren Berater vor laufend neue Herausforderungen.

Die spezifischen Anforderungen im energie-, steuer- sowie kommunalrechtlichen Bereich stellen die Praxis oftmals vor Umsetzungsschwierigkeiten. Dennoch bergen diese Sondervorschriften auch Chancen für alle Beteiligten, eine effektive sowie effiziente Unternehmensführung in Einklang mit den Energieregularien aufzustellen.

Unser Beratungsangebot verfolgt dieses Ziel und beinhaltet insbesondere folgende Kernleistungen:

  • Bilanzierung und Wirtschaftsprüfung von branchenspezifischen Jahresabschlüssen private Energiekraft-werke und kommunale Stadtwerke
  • Sonderprüfungen zur Testierung von EEG- und KWKG-Förderungen
  • Steuerrechtliche Gestaltungsberatung bei Umstrukturierungen und Entflechtungen für Zwecke des Un-bundling nach dem EnWG
  • Kommunalrechtliche Vertragsgestaltung
  • Prüfungsnahe Beratung im Bereich Energie- und Stromsteuer
  • Umsatzsteuerliche Beratung und Betreuung des laufenden Energieverkehrs

 

Kommunen

 

Wir geben differenzierte Antworten auf differenzierte Fragen

Die Anforderungen an die öffentliche Hand sowie deren Unternehmen sind hoch – und oft kontrovers. Auf der einen Seite sollen sie gemeinwohlorientiert arbeiten, auf der anderen Seite wirtschaftlich und effizient sein. Hinzu kommt, dass Bund und Länder andere Problemstellungen haben als Verwaltungen der Kreise und Kommunen, Krankenhäuser andere als Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen. Es gibt also viele Fragen, auf die Antworten zu finden sind:

  • Wie lassen sich mehrere Einheiten zielorientiert steuern?
  • Können öffentliche Leistungen auch in Kooperation mit Privaten angeboten werden?
  • Welche Konsequenzen hat die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben?
  • Wie kann das Rechnungswesen so gestaltet werden, dass es modernen Controlling- und Steuerungsaspekten entspricht?
  • Wie können Bereiche steuerlich und betriebswirtschaftlich optimiert werden?

Wir haben uns auf die differenzierten Bedürfnisse des Mandantenkreises eingestellt. Aufgabenbezogen stellen wir das jeweils passende Team aus verschiedenen Experten zusammen. Dabei ist es immer unser Ziel, eine Lösung nicht nur zu präsentieren, sondern sie gemeinsam zu erarbeiten, sie den entsprechenden Gremien vorzustellen und auch die Umsetzung zu begleiten.

Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an.

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Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr
Fr 8:00 - 14:00 Uhr

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